So schützen sich Hundebesitzer vor dem Fremdhüterrisiko

Fremdhüterrisiko: Gassi gehen mit fremden Hunden – Das ist für Tierliebhaber und für Hundebesitzer häufig eine Selbstverständlichkeit. Nicht immer kann der eigentliche Besitzer mit seinem Vierbeiner an die frische Luft gehen. Krankheit, Zeitmangel und andere Gründe können die Ursache sein, dass der Eigentümer das Tier einmal einer anderen Person überlassen muss. Doch wie steht es dann um die Versicherungsfrage, wenn Nachbarn oder Bekannte mit dem Hund unterwegs sind und wenn dieser dann einen Schaden an Leib und Leben verursacht?

Begrenzter Schutz der Privathaftpflicht

Wenn sich Nachbarn und Freude bereit erklären, das Tier auszuführen, könnte unter Umständen die eigene Privathaftpflicht für Schäden aufkommen, die der Vierbeiner dabei verursacht. Diese Leistung muss allerdings explizit in den Versicherungsbedingungen der Privathaftpflicht enthalten sein. Außerdem darf es sich nur um ein gelegentliches und unentgeltliches Ausführen des Tieres handeln. Wer also regelmäßig und gegen Bezahlung mit dem Tier unterwegs ist, hat keinen Schutz aus der Privathaftpflicht. Und auch in einem günstigen Einsteigertarif der Privathaftpflicht wird das gelegentliche Hüten fremder Hunde häufig nicht versichert sein. Wer öfter mit dem Hund des Nachbarn auf die Straße geht, sollte prüfen, ob die eigene Privathaftpflicht entsprechende Leistungen vorsieht.

So schützt die Hundehaftpflicht des Halters

In der Hundehaftpflichtversicherung des Hundehalters sollte auf jeden Fall ein Fremdhüterrisiko enthalten sein. Dann nämlich sind Schäden versichert, die der Hund beim Spazieren gehen mit einem Nachbarn oder einem Bekannten verursacht. Erschreckt er beim Ausführen also einen Radfahrer und stürzt dieser vom Rad, wäre ein Schaden versichert. Allerdings ist nicht bei allen Hundehaftpflichttarifen ein Fremdhüterrisiko automatisch versichert. Es kann vielmehr gerade bei Einsteigertarifen passieren, dass diese Leistung nicht im Versicherungsschutz enthalten ist. Hundehalter sind deshalb letztlich gefordert, ihren Versicherungsschutz in dieser Richtung zu optimieren, weil es immer vorkommen kann, dass man seinen Vierbeiner einer anderen Person zum Ausführen überlassen muss.

Siehe auch:   Hunde und ihre Kumpels – Menschen können Hundefreundschaften nicht ersetzen

Der Fremdhüterbiss als Zusatzleistung

Der Biss des Fremdhüters ist in der Regel in einer Hundehalterhaftpflicht nicht vorgesehen. Einige Versicherer bieten diese Leistung aber als Zusatz an. Die Kosten für den Versicherungsschutz könnten sich bei diesen Zusatzleistungen leicht erhöhen. Wenn ein Vertragsabschluss oder ein Versicherungswechsel in der Hundehaftpflichtversicherung geplant ist, sollte der Versicherte genau prüfen, ob das Risiko „Fremdhüterbiss“ in seinem Versicherungsschutz abgedeckt ist. Wenn das nämlich nicht der Fall ist, müsste er die Kosten für eine ärztliche Behandlung aus eigener Tasche bezahlen. Auch Schmerzensgeld kann vom Fremdhüter gefordert werden. Dieses Risiko ist letztlich zu groß, denn Krankheits- und Behandlungskosten können eine enorme Größenordnung ausmachen. Und auch Schmerzensgeld wird sich zu einer empfindlichen Strafe entwickeln, sofern dem Fremdhüter durch einen Hundebiss Schmerzen entstanden sind. Um dieses Risiko zu minimieren, sollte ein entsprechend guter Versicherungsschutz gewählt werden. Die etwas teurere Versicherungsprämie für eine gute Hundehaftpflicht ist an dieser Stelle gut investiertes Geld.

Gastbeitrag von der Müller & Kollegen UG und weitere Informationen zu Hundehaftpflichtversicherungen auf http://www.testsieger-berichte.de/hundehaftpflicht-test/

Ein Kommentar

  • Eine entsprechende Absicherung durch eine Versicherung ist unglaublich wichtig, denn es kann ja doch sehr schnell zu einem finanziellen Schaden kommen, auf dem niemand sitzen bleiben möchte.

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