Wohnungssuche mit Hund – Darauf ist zu achten
Wohnungssuche mit Hund: Rund zehn Millionen Deutsche teilen sich den Haushalt mit einem oder mehreren Hunden. Spätestens, wenn sich die Lebensumstände ändern und man gezwungen ist, auf Wohnungssuche zu gehen, stellt man fest, dass das mit vierbeinigem Anhang gar nicht so einfach ist. Worauf aber hat man als Hundehalter zu achten?
Die Bedürfnisse des Hundes voranstellen
Zunächst einmal sollte man sich an den Bedürfnissen seines Hundes orientieren. Hunde müssen sich bei jedem Wetter öfter am Tag lösen können und möchten auch gerne ausgiebig schnuppern können. Wenn das Wunschobjekt nicht gerade eine Wohnung mit Garten ist, so sollten sich doch in unmittelbarer Nähe Grün- und Auslaufflächen befinden. Gerade dann, wenn das Wetter kalt und nass ist, möchte man nicht noch ein paar Minuten mit dem Auto zur nächsten Wiese fahren müssen.
Ebenfalls keine gute Idee ist es, eine Dogge in einer Dachgeschosswohnung zu halten. Abgesehen davon, dass ständiges Treppensteigen den Gelenken des Hundes auf Dauer nicht gut tut, sollte man im Ernstfall auch körperlich in der Lage sein, seinen Hund in die Wohnung zu tragen. Mit zunehmendem Alter kann sich der Hund auch mit dem Treppen-laufen schwer tun.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist natürlich die Größe der Wohnung. Auch wenn der Hund noch so klein ist, so benötigt er doch eine ruhige Ecke für sich alleine als Rückzugsort.
Wohnungsanzeigen aufmerksam lesen
Ist man sich über diese Punkte im Klaren, kann man mit der eigentlichen Suche beginnen und damit fangen meist die Schwierigkeiten an. Zwar darf ein Wohnungsvermieter inzwischen die Tierhaltung nicht mehr pauschal im Mietvertrag verbieten – im Einzelfall aber sehr wohl. Steht in der Anzeige bereits „Haustiere nicht erlaubt“, so macht eine Diskussion mit dem Vermieter wenig Sinn. Auch der Zusatz „Haustiere nach Vereinbarung“ bedeutet noch lange nicht, dass neben Kleintieren wie Vögeln oder Hamstern problemlos auch Hunde gehalten werden dürfen.
Wohnungssuche mit Hund: Dem Vermieter die Angst nehmen
Gerade wenn es um Hundehaltung geht, befürchten Vermieter oft Beschwerden der anderen Mieter durch Lärmbelästigung und unangenehme Gerüche sowie eine verdreckte Wohnung. Schafft man es, dem Vermieter diese Angst zu nehmen, so hat man die schwierigste Hürde genommen. Dazu empfiehlt es sich, von Anfang an mit offenen Karten zu spielen und den wohlerzogenen Hund zum Besichtigungstermin mitzubringen, denn nichts überzeugt einen Vermieter mehr als der persönliche Eindruck. Man kann sich aber auch vom Vorvermieter bescheinigen lassen, dass es sich bei dem Hund um einen ruhigen Weggefährten handelt, der von anderen Mietern problemlos akzeptiert wurde. Ebenso ist es sinnvoll, dem Vermieter die Haftpflichtpolice zu zeigen. Damit kann sich der Vermieter sicher sein, dass er auf einem eventuellen Schaden nicht sitzen bleibt, falls der Hund doch einmal am Türstock oder dem Parkett kratzt.
Nicht zuletzt sollte man sich noch selbst einen Eindruck von den Wohnungsnachbarn verschaffen. Haben diese vielleicht selbst Tiere? Oder rümpfen diese bereits beim Anblick des Hundes die Nase? Die schönste Wohnung nützt einem nämlich nichts, wenn der Ärger mit den Mitmietern vorprogrammiert ist – in dem Fall sucht man also besser weiter.
Dieser Gastbeitrag wurde durch das Immobilienportal sz-immo.de zur Verfügung gestellt.
Leider ist das meiste hiervon im Vorfeld garnicht möglich, da man schon mit dem Hinweis „ich habe einen Hund“ garnicht mehr im Rennen ist. Und falls man es schafft, ist die Wohnung garantiert weg. Meiner Meinung nach wird Deutschland immer Tierunfreundlicher. Schade, sehr schade, da Tiere den Menschen doch sehr viel geben.
Das ist dann wirklich eine traurige Entwicklung.